
Der Datenschutz und die IT-Sicherheit spielen eine immer größere Schlüsselrolle für den Erfolg von Betrieben, Unternehmen, Institutionen und Behörden. Der Begriff "Datenschutz" ist bei vielen negativ konnotiert. Er steht dann für Arbeits- und Aufgabenbeeinträchtigung, keine Fotos mehr, WhatsApp im betrieblichen Einsatz verboten, Abmahnungen u.v.m. Datenschutz hat aber keinen Selbstzweck.
Jeder Ausführung zum Datenschutz ist voranzustellen, dass Datenschutz nicht Daten schützt, sondern Grundrechte, konkret Persönlichkeitsrechte, in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 und 2 GG abgeleitet hat.
Bei allen Verlockungen, die Big Data, Künstlicher Intelligenz und die vermeintlich kostenlosen Dienste der social Media Konzerne offerieren, muss der Mensch immer im Mittelpunkt stehen. Jeder einzelne Mensch muss selbstbestimmt die Kontrolle über seine Daten behalten. Digitale Souveränität wird als Schlagwort oft genutzt, wenn es darum geht Datenschutzvorschriften im Sinne kommerzieller Unternehmen zu lockern, weil es doch dem einzelnen überlassen bleiben müsse, wem er seine Daten gegebenenfalls im Austausch für andere Leistungen zur Verfügung stellt.
Gerade hier setzt aber die Verpflichtung der Datenschützer ein, dafür zu sorgen, dass die Kontrolle und damit auch das Vertrauen in die Datenverarbeitung erhalten bleibt.
Um personenbezogen Daten schützen zu können bedarf es technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die IT-Sicherheit ist dabei ein Baustein. Der Begriff „Technischer Datenschutz“ findet zwar in den Datenschutzgesetzen keinen Niederschlag, dennoch nehmen einige Vorschriften Bezug auf technische Standards und technisch organisatorische Maßnahmen wie z.B.: Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden,
- die eine angemessene Sicherheit gewährleistet,
- Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung bieten,
- Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust und unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung bieten.
Es müssen also geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Der technische Datenschutz wird häufig auch die Grundlagen liefern für das im Gesetz verankerte Recht auf Auskunft der betroffenen Person. Solange die „Datenstraßen“ (Datenfluss-Wege) der Daten welche verarbeitet werden nicht bekannt und/oder klar geregelt sind, wird es schwierig einem Auskunftsanspruch gerecht zu werden.
Das Fachinstitut für Datenschutz bietet Ihnen Unterstützung u.a. durch:
- Prävention - Initiativen zur Förderung des Bewusstseins (Sensibilisierung) für mehr Sicherheit und Datenschutz
- Beratung politischer und Wirtschaftliche Entscheidungsträger
- Erstellung von Analysen und Artikeln
- Schulung/Sensibilisierung zum Datenschutz
- Informationsveranstaltungen zum Thema IT-/Internet-Sicherheit (Cyber-Sicherheit)
- Bearbeitung von Datenschutzvorfällen
- Ansprechpartner bei Cyber-Angriffen
- Organisation von Schulungen, Präsentationen und Beratungen
„FifDa.de“ - Datenschutz und Informationssicherheit im Zeitalter der Digitalisierung verstehen und nicht ignorieren...!
